Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

IT-Recht

Die Kanzlei bietet eine umfassende Beratung bei der Erstellung von IT-Verträgen aller Art, insbesondere Softwareerstellungs- und -überlassungsverträgen, Support- und Vertriebsverträgen, Software-Lizenzmanagement-Verträgen sowie bei Domain-, Provider- und Webhosting-Verträgen.
Insbesondere im Rahmen von Softwareerstellungsverträgen berät sie über alle wesentlichen Fragen wie z.B. Mängelgewährleistung, vertragliche Leistungspflichten, Abnahme, Rechteeinräumung, Software-Anpassung, Wartung, Pflege, die Herausgabe von Quellcodes sowie über die Vor- und Nachteile von Kauf- und Mietsoftware.

Die Kanzlei berät bei der Beschaffung von EDV-Anlagen und der Planung von Datenverarbeitungs-Projekten unter besonderer Berücksichtigung von IT-Outsourcing und begleitet insoweit den gesamten Ablauf eines IT-Projektes von der Planungsphase über die Leistungsbeschreibung bis zur Abnahme. Sie unterstützt – sofern im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen erforderlich – bei der Überwindung von vergaberechtlichen Hindernissen und der Erstellung von Verdingungsunterlagen und Vertragsentwürfen.