Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Datenschutzrecht

Die Kanzlei berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts. Dies gilt zum einen für die rechtskonforme Erhebung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen (Kunden-)Daten unter besonderer Berücksichtigung elektronischer Leistungserbringung und Kommunikationswege. Besondere Bedeutung hat insoweit auch die Beratung im Rahmen konzernweiter, auch international stattfindender Datenverarbeitung und Datenmigration, auch im Zusammenhang mit etwaigen Unternehmenstransaktionen. Zum anderen bietet die Kanzlei umfassende Lösungen im Zusammenhang mit allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und des Umganges mit Arbeitnehmerdaten.

Die Kanzlei unterstützt bei der datenschutzrechtskonformen Beschaffung, der Implementierung und dem Einsatz neuer EDV-Anlagen sowie der Anpassung bestehender Datenverarbeitungsprogramme an aktuelle Anforderungen und begleitet bei der rechtssicheren Gestaltung von IT-Outsourcing ebenso wie beim Einsatz neuer Software.