Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Public Private Partnership

Die Kanzlei berät Unternehmen der Privatwirtschaft als auch die öffentliche Hand bei der Entwicklung und Gestaltung von Public Private Partnerships.

Aufgrund der Komplexität von Strukturierungsmaßnahmen, welche neben gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch zahlreiche Probleme des öffentlichen sowie des Vergaberechts aufwerfen, arbeitet die Kanzlei eng mit externen Spezialisten aus ihrem Netzwerk zusammen, um Mandanten eine Full-Service Beratung zukommen zu lassen, die höchsten Anforderungen genügt.