Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Know-how-Schutz

Der Schutz vor unbefugtem Verschaffen, Sichern, Mitteilen und Verwerten von nicht offenkundigen Informationen stellt Unternehmer aller Sektoren vor Herausforderungen. Oftmals bildet das Know-how eines Unternehmens einen wesentlichen und wertvollen Bestandteil des geschäftlichen Erfolges.

Die Kanzlei berät Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterlassung-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen in Verletzungsfällen und berät bei der präventiven Verhinderung von Verletzungen.