Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Handelsvertreterrecht

Die Kanzlei berät Unternehmen auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts.

Neben der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen umfasst das Tätigkeitsspektrum gleichermaßen die Beratung und Vertretung hinsichtlich etwaiger Provisionsansprüche und nachvertraglicher Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern.